Supplementa Vitamin D-Rex, D3 600 i.E. ActivMelt Tablette
PZN: 5597445
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Produkt-Beschreibung
Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D - mit Süßungsmitteln. Das Produkt enthält 120 Sublingualtabletten.Mit Wassermelonen Geschmack.
Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D - mit Süßungsmitteln
Vitamin D-Rex liefert 600 i. E. Vitamin D aus Lanolin pro ActivMelt Tablette. Die leckeren Tabletten mit natürlichem Wassermelonen-Geschmack machen es Kindern leicht, die tägliche Vitamin D Versorgung einzunehmen.
ActivMelt Tabletten zergehen schnell im Mund, so dass der Wirkstoff optimal über die Mundschleimhaut aufgenommen wird.
Eine ausreichende Vitamin D-Versorgung trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems sowie zur Gesunderhaltung von Knochen, Zähnen und Muskeln bei.
| Hersteller | SUPPLEMENTA CORPORATION B.V |
| apothekenpflichtig | no |
| Verfügbarkeit | ist lieferbar |
| Kurzbezeichnung | Supplementa Vitamin D-Rex, D3 600 i.E. ActivMelt Tablette |
| Artikelgruppen | Nahrungsmittel, Nahrungsergänzung |
| Stichworte | Supplementa, KAL, Vitamin D, Vitamin D Kinder |
| Verpackungsinhalt | 120 Stk. |
| Produkt-Klassifizierung | sonstiges |
Pflichtangaben
Inhalt:
15 g
Zutaten:
Mannitol-Stärke-Komplex (non-GMO Mais), Füllstoff Cellulose, Säureregulator Natriumcarbonate, Füllstoff Sojabohnen-Polyose (non GMO) [Soja], Geschmacksstoff Natürliches Wassermelonenaroma, Süssungsmittel Sorbit, Trennmittel Siliciumdioxid, Trennmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren, Säuerungsmittel Citronensäure, Säuerungsmittel Äpfelsäure, Süssungsmittel Steviolglycoside, Vitamin D (Cholecalciferol)(Lanolin)
Verzehrsempfehlung:
1 ActivMelt Tablette täglich auf der Zunge zergehen lassen, vorzugsweise zu einer Mahlzeit
1 ActivMelt Tablette täglich auf der Zunge zergehen lassen, vorzugsweise zu einer Mahlzeit
Hinweise:
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.









