e-Berechtigung - Patientinnen und Patienten

War um eine e-Berechtigung erteilen?

Mit einer e-Berechtigung können wir als Apotheke durch Eingabe ihrer Sozialversicherungsnummer die Liste der offenen eRezepte aufrufen und auf ihre ELGA zugreifen. So kann z.b. eine pflegende oder angehörige Person die eRezepte in der Apotheke für Sie einlösen. Gilt nur für die Dauer von 24h.


Was ist die e-Berechtigung?

Die e‑Berechtigung ist ein e‑card Service in den Apps der Sozialversicherung. Mit der e-Berechtigung können Sie folgende Zugriffe auf Gesundheitsdaten erlauben:

  • Sie können einer bestimmten Apotheke eine Zugriffsberechtigung auf Ihre ELGA und die Liste Ihrer offenen e-Rezepte erteilen. Eine andere Person kann dann in dieser bestimmten Apotheke mit Ihrer Sozialversicherungsnummer die Medikamente für Sie abholen.
  • Sie können einer bestimmten Ärztin oder einem bestimmten Arzt im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Behandlung oder Rezeptausstellung bzw. für einen Hausbesuch eine Zugriffsberechtigung auf Ihre ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) erteilen. Auch die Ausstellung von e-Rezepten zu bereits chefärztlich bewilligten Langzeitverordnungen kann mit einer e-Berechtigung erlaubt werden, sodass Sie dafür nicht mit Ihrer e-card zum Lesegerät in die Ordination kommen müssen.

 

Sie können die e‑Berechtigung selbst mit Ihrer e‑card am Smartphone erteilen. Auf Ihren Wunsch können auch z.B. Pflegekräfte, Angehörige oder Ärztinnen und Ärzte bei einem Hausbesuch die Funktion auf dem eigenen Smartphone mit Ihrer e‑card nutzen.

Das Erteilen der e-Berechtigung erfolgt ganz einfach in den Apps der Sozialversicherung mit der NFC-Funktion der e‑card und einem NFC‑fähigen Smartphone. In den Apps MeineSV, MeineÖGK und svsGO ist keine ID Austria notwendig, um diese Funktion zu nutzen.

Technische Voraussetzungen

Um eine e‑Berechtigung erteilen zu können, benötigen Sie

→  ein Smartphone mit NFC‑Funktion

und

→  eine NFC‑fähige e‑card, die Sie am NFC‑Zeichen neben dem Chip erkennen.

Ihre Vorteile durch die Erteilung einer e‑Berechtigung an Ihre Apotheke

  • Mit einer e-Berechtigung kann Ihre Apotheke durch Eingabe Ihrer Sozialversicherungsnummer die Liste Ihrer offenen e-Rezepte aufrufen und auf Ihre ELGA zugreifen. So kann z.B. eine pflegende oder angehörige Person die e-Rezepte in der Apotheke für Sie einlösen und benötigt dafür weder Ihre e-card noch einen e-Rezept Ausdruck, Code oder ID.
  • Wenn Sie es wünschen, kann auch jene Person, die später die Medikamente für Sie in der Apotheke besorgt, die e-Berechtigung mit Ihrer e-card auf dem eigenen Smartphone ausstellen. Sie selbst benötigen in diesem Fall kein NFC-fähiges Smartphone. 
  • Mobile Pflegekräfte können sich beispielsweise eine Apotheke aussuchen, die am günstigsten auf der Route liegt, und bei einem Hausbesuch gemeinsam mit ihrer Klientin bzw. ihrem Klienten die e-Berechtigung für diese Apotheke erteilen. Das hat den Vorteil, dass die e-card bei der versicherten Person bleiben kann und für die Abholung in der Apotheke auch kein e-Rezept Ausdruck, e-Rezept Code oder ID notwendig ist. Die Pflegekraft gibt in der zuvor berechtigten Apotheke nur noch die Sozialversicherungsnummer der Klientin bzw. des Klienten an, erhält die Medikamente und kann diese beim nächsten Besuch an die pflegebedürftige Person übergeben. Damit werden unnötige Wegstrecken vermieden, und die eingesparte Zeit steht wieder für die Kernaufgabe der tatsächlichen Pflege zur Verfügung.