Supplementa Energy Magnesium KAL Pulver
PZN: 5598887
49,90 EUR
405 G / EINHEIT
inkl. 10% MwSt.
Derzeit nicht lieferbar
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Produkt-Beschreibung
Nahrungsergänzungsmittel mit Magnesium.Nahrungsergänzungsmittel mit Magnesium.
Enthält Magnesium Malat. Pulver zum einrühren mit Himbeer- und Zitronenaroma.
Nährstoffangaben
1 Teelöffel (= 4,5 Gramm) enthalten: Menge/Einheit % NRV*
Magnesium (als -malat)......................................325 mg.............86,7%
* Prozentsatz der Nährstoffbezugswerte gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
(NRV = Nutrient Reference Value)
apothekenpflichtig | no |
Verfügbarkeit | ist lieferbar |
Hersteller | SUPPLEMENTA CORPORATION B.V |
Kurzbezeichnung | Supplementa Energy Magnesium KAL Pulver |
Artikelgruppen | Nahrungsmittel, Nahrungsergänzung |
Stichworte | Supplementa, KAL, Magnesium, Magnesium Pulver |
Verpackungsinhalt | 405 G |
Produkt-Klassifizierung | sonstiges |
Pflichtangaben
Inhalt:
405 g
Zutaten:
Magnesiummalat, Säuerungsmittel Citronensäure, Geschmacksstoff Natürliches Himbeer- und Zitronenaroma mit anderen natürlichen Aromen, Süssungsmittel Steviolglycoside
Verzehrsempfehlung:
1 Portion Pulver in ca. 1/2 Tasse heißes Wasser in einem hitzebeständigen Glas oder einem Becher auflösen. Füllen Sie dann mehr warmes oder kaltes Wasser ein bis auf 1 1/2 Tasse (350ml) und rühren Sie um, um das, Pulver aufzulösen. Oder Sie können Pulver direkt in 1 1/2 Tassen Wasser geben und etwas länger umrühren. Sofort verbrauchen.
1 Portion Pulver in ca. 1/2 Tasse heißes Wasser in einem hitzebeständigen Glas oder einem Becher auflösen. Füllen Sie dann mehr warmes oder kaltes Wasser ein bis auf 1 1/2 Tasse (350ml) und rühren Sie um, um das, Pulver aufzulösen. Oder Sie können Pulver direkt in 1 1/2 Tassen Wasser geben und etwas länger umrühren. Sofort verbrauchen.
Hinweise:
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.