Supplementa Vitamin C-Rex (C-Dinosaurier) Kautabletten


PZN: 5396209

14,50 EUR

100 ST / EINHEIT

inkl. 10% MwSt.

Delivery-Status-red.svgDieses Produkt ist derzeit vom Hersteller nicht lieferbar

"quantity_input" ist keine gültige Zahl
"quantity_input" ist ein Pflichtfeld
Im Feld "quantity_input" dürfen keine Kommastellen eingegeben werden

Produkt-Beschreibung

Nahrungsergänzungsmittel Vitamin C-Rex mit Vitamin C, Hagebutte, Rutin und Acerola-Kirsche als Kautablette. Eine Kautablette liefert 100 mg Vitamin C. Vitamin C, auch unter den Namen L-Ascorbinsäure bekannt, trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.

Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C – mit Süßungsmitteln

Vitamin C-Rex liefert 100 mg Vitamin C mit Hagebutte, Rutin und Acerola Kirsche pro Kautablette.

apothekenpflichtigno
Verfügbarkeitist lieferbar
HerstellerSUPPLEMENTA CORPORATION B.V
KurzbezeichnungSupplementa Vitamin C-Rex (C-Dinosaurier) Kautabletten
ArtikelgruppenNahrungsmittel, Nahrungsergänzung, Vitamine, Mineralstoffe, Vitamine, Monopräparate
StichworteVitamin C, L-Ascorbinsäure, Immunsystem, Immunsystem stärken, Immunschwäche, Erkältung, Abwehrkraft, Abwehrkraft stärken, Acerola-Kirsche, Acerolakirsche, Acerola, Hagebutte, KAL
Verpackungsinhalt100 ST
Produkt-Klassifizierungsonstiges

Pflichtangaben

Nettogewicht:
129 g

Zutaten:
Süssungsmittel Sorbit, Süssungsmittel Xylit, L-Ascorbinsäure, Trennmittel Speisefettsäuren, Bioflavonoid-Konzentrat, Rutin-Konzentrat, Hagebutten, Acerola-Kirsche, Trennmittel Siliciumdioxid, Trennmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren, Geschmacksstoff natürliches Orangenaroma mit anderen natürlichen Aromen

Verzehrsempfehlung:
1 Kautablette täglich, am besten zum Essen verzehren.

Hinweise:
Vegan. Glutenfrei.
Übermäßiger Gebrauch kann abführend wirken.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.