Produkt-Beschreibung

Nahrungsergänzungsmittel mit Paraaminobenzoesäure. Das Produkt enthält 100 Kapseln. Zudem ist es vegan, glutenfrei und ohne Gentechnik.


Nahrungsergänzungsmittel mit Paraaminobenzoesäure

PABA ist eine Substanz, die erst seit relativ kurzer Zeit ins Interesse der Vitaminforscher gerückt ist. Fest steht, dass PABA sich in den Hautzellen konzentriert. Überall, wo Pigmentbildung eine Rolle spielt, ist PABA anwesend, also im Haar und der Haut. PABA ist auch Baustein der Folsäure. Gesunde Erwachsene bilden genügend PABA im Darm, weshalb eine zusätzliche Mono-Zufuhr eher die Ausnahme ist. Bei besonderem Bedarf kann allerdings auf Nahrungsergänzungsmittel mit PABA zurückgegriffen werden.

Dieses PABA-Präparat wird nach einer patentierten Technologie hergestellt, so dass der Wirkstoff bei der Einnahme zeitverzögert in 2 Phasen an den Körper abgegeben wird. In der ersten Phase wird ein Teil der Paraaminobenzoesäure (PABA) sehr schnell resorbiert. In der zweiten Phase wird der übrige Teil des Nährstoffs langsam über einen Zeitraum von 12 Stunden vom Körper aufgenommen. Auf diese Weise ist PABA dem Körper über eine längere Periode nützlich.
Verfügbarkeitist lieferbar
KurzbezeichnungSupplementa PABA 700 mg Kapseln
ArtikelgruppenNahrungsmittel, Nahrungsergänzung
StichwortePABA, PABA 700, Paraaminobenzoesäure, Paraaminobenzoesäure Kapseln, PABA Kapseln, PABA Kapseln vegan
Verpackungsinhalt100 ST
Produkt-Klassifizierungsonstiges

Pflichtangaben

Nettogewicht:
88 g

Zutaten:
PABA (Paraaminobenzoesäure), Kapselhülle Cellulose (pflanzlich), Trägerstoff Speisefettsäuren, Trennmittel Siliciumdioxid, Trennmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren

Verzehrsempfehlung:
1 vegetarische Kapsel täglich

Hinweise:
Kann die Wirksamkeit von Sulfonamiden verringern.
Vegan. Glutenfrei. Ohne Gentechnik.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.