Supplementa Maitake Mushroom Kapseln
PZN: 5574131
45,70 EUR
100 ST / EINHEIT
inkl. 10% MwSt.
Derzeit nicht lieferbar
Produkt-Beschreibung
Nahrungsergänzungsmittel mit Maitake, Reishi und Shiitake. Das Produkt enthält 100 Kapseln.Nahrungsergänzungsmittel mit Maitake, Reishi und Shiitake
600 mg Mischung aus Maitake, Reishi & Shiitake Pilzen.
Maitake kombiniert die drei Pilze Maitake, Reishi und Shiitake mit insgesamt 600 mg pro Kapsel.
Maitake, Reishi und Shiitake werden in China und Japan schon seit Jahrhunderten sowohl als Delikatesse als auch als Heilpilze geschätzt.
Die Pilz-Biomasse in diesem Solaray Produkt wird auf Nährboden aus kontrolliert biologischem Anbau gezogen.
Vitalpilze wie Maitake, Reishi und Shiitake gelten als sogenannte Adaptogene, einer einzigartigen Klasse von Pflanzen, die die Fähigkeit des Körpers unterstützen, sich an äußere Einflüsse anzupassen.
Verfügbarkeit | ist lieferbar |
Kurzbezeichnung | Supplementa Maitake Mushroom Kapseln |
Artikelgruppen | Nahrungsmittel, Nahrungsergänzung |
Stichworte | Pilze, Pilz Kapseln, Heilpilze, Maitake, Maitake Kapseln, Grifola frondosa, Reishi, Reishi Kapseln, Ganoderma lucidum, Shiitake, Shiitake Kapseln |
Verpackungsinhalt | 100 ST |
Produkt-Klassifizierung | sonstiges |
Pflichtangaben
Nettogewicht:
69 g
Zutaten:
Maitake (Grifola frondosa), (Pilzgeflecht gebunden an Vollkornreis), Reishi (Ganoderma lucidum), (Pilzgeflecht gebunden an Vollkornreis), Shiitake (Mycel), Kapselhülle Cellulose (pflanzlich), Trennmittel Siliciumdioxid, Trennmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren
Verzehrsempfehlung:
1 vegetarische Kapsel täglich mit einer Mahlzeit oder einem Glas Wasser; bei Bedarf bis zu 2 x täglich
1 vegetarische Kapsel täglich mit einer Mahlzeit oder einem Glas Wasser; bei Bedarf bis zu 2 x täglich
Hinweise:
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.