Supplementa Grüne Kaffeebohne Kapseln
PZN: 5573858
39,90 EUR
60 ST / EINHEIT
inkl. 10% MwSt.
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Produkt-Beschreibung
Nahrungsergänzungsmittel mit 400 mg Grünem Kaffeebohnen-Extrakt pro Kapsel. Das Produkt enthält 60 Kapseln. Zudem ist es vegan.Nahrungsergänzungsmittel mit Grünem Kaffeebohnen-Extrakt
Die Wirkung der Grünen Kaffeebohne wird insbesondere auf ihren hohen Anteil an Chlorogensäure zurückgeführt. Der Gehalt an Chlorogensäure in diesem Grünen Kaffeebohnen-Extrakt von Solaray beträgt 50 %. Chlorogensäure ist ein Polyphenol mit antioxidativen Eigenschaften.
apothekenpflichtig | no |
Verfügbarkeit | ist lieferbar |
Hersteller | SUPPLEMENTA CORPORATION B.V |
Kurzbezeichnung | Supplementa Grüne Kaffeebohne Kapseln |
Artikelgruppen | Nahrungsmittel, Nahrungsergänzung |
Stichworte | Grüne Kaffeebohne, Grüne Kaffeebohne Kapseln, Grüne Kaffeebohne Kapseln vegan, Grüner Kaffee, Grüner Kaffee Kapseln, Grüner Kaffee, Chlorogensäure, Chlorogensäure Kapseln |
Verpackungsinhalt | 60 ST |
Produkt-Klassifizierung | sonstiges |
Pflichtangaben
Nettogewicht:
36 g
Zutaten:
Grüner Kaffee (Bohnenextrakt), Kapselhülle Cellulose (pflanzlich), Trennmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren, Trennmittel Siliciumdioxid
Verzehrsempfehlung:
1 vegetarische Kapsel täglich mit einer Mahlzeit oder einem Glas Wasser; bei Bedarf bis zu 2 Kapseln täglich.
1 vegetarische Kapsel täglich mit einer Mahlzeit oder einem Glas Wasser; bei Bedarf bis zu 2 Kapseln täglich.
Hinweise:
Vegan.
Nicht anwenden während der Schwangerschaft.
Nicht geeignet für Dauergebrauch.
Nicht anwenden bei Magengeschwüren oder Glaukom.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Nicht anwenden während der Schwangerschaft.
Nicht geeignet für Dauergebrauch.
Nicht anwenden bei Magengeschwüren oder Glaukom.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
Nahrungsergänzungsmittel außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.